Für unsere
Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen, soweit
nicht ausdrücklich
Abweichendes vereinbart wird.
Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge desselben
Auftraggebers, selbst wenn auf sie im Einzelfall nicht Bezug genommen wird.
II. Vertragsabschluss
Unsere Angebote
sind freibleibend, sofern nicht von uns schriftlich ein anderes erklärt ist.
Aufträge sind
erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Als
Bestätigung gilt auch die Aufnahme der in Auftrag gegebenen Arbeiten.
Maßgebend für
den Inhalt des Auftrags ist allein die Auftragsbestätigung in Verbindung mit unseren
Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenreden, Vertragsergänzungen oder
Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Soweit unser
Angebot auf den Angaben des Auftraggebers beruht, sind wir bei Abweichungen der
tatsächlichen Verhältnisse von diesen Angaben berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und ein neues Angebot abzugeben.
Die mit dem
Angebot oder während der Vertragsdauer dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen
(Skizzen, Pläne usw.) bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung
weder veröffentlicht noch vervielfältigt noch sonst in Verkehr gebracht werden.
Sie dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck benutzt werden.
III. Ausführung der Leistungen
Die für die
Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und
Pflegemittel, werden von uns gestellt. Werden vom Auftraggeber bestimmte
Betriebsmittel vorgeschrieben, so können wir diese durch andere gleichwertige
Mittel ersetzen.
Der
Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche sachlichen und organisatorischen
Maßnahmen kostenlos zu treffen, die eine ungehinderte Durchführung unserer
Arbeiten gewährleisten. Er ist insbesondere verpflichtet soweit für unsere
Arbeiten erforderlich, kaltes und warmes Wasser, Strom, Beleuchtung,
Hilfsmittel zum Abladen, Aufzüge, Rüst- und Hebewerkzeuge, Gerüste, geeignete
verschließbare Räume für Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur
Aufbewahrung unserer Betriebsmittel, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Steht ein verschließbarer Raum nicht zur Verfügung, so hat bei Abhandenkommen
oder Beschädigung von uns gestellter Betriebsmittel der Auftraggeber zu
beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Der
Auftraggeber ist verpflichtet, während der Vertragsdauer eintretende örtliche
oder sachliche Veränderungen, sofern sie Einfluss auf unsere Leistungen haben
können uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Anzeige,
haben wir daraus entstehende Folgen nicht zu
vertreten.
Der
Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausführung unserer Leistung durch eine
bestimmte Person. Wir sind berechtigt, auch Subunternehmer mit der Durchführung
des Auftrags zu beauftragen.
IV. Leistungszeit
Von uns
gemachte Angaben über Leistungstermine und -fristen sind unverbindlich. Ist dem
Auftraggeber die Bestimmung der Leistungszeit überlassen, so ist diese für uns
nur verbindlich, wenn sie nicht früher als 30 Tage nach Auftragserteilung
erfolgt und uns bis zum Arbeitsbeginn eine Frist von mindestens 48 Stunden
gewährt wird.
Höhere Gewalt
oder sonstige Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, Betriebsstörungen,
Rohstoff-, Energie-, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Verfügungen
staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher für die Ausführung der
Leistung erforderlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung
nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie
während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
Kommen wir mit
unserer Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten,
wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt und wir die Nachfrist fruchtlos
verstreichen lassen; die Nachfrist muss mindestens eine Woche betragen.
Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens und auf Schadensersatz wegen
Nichterfüllung sind auf die bei Vertragsschluss für uns voraussehbaren Schäden
beschränkt; dies gilt nicht, wenn Verzug oder Nichterfüllung durch uns
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
V.
Preise, Zahlungen
Von uns
genannte Preise sind Netto-Preise, die sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer verstehen.
Unsere Preise
sind aufgrund der Material- und Lohnkosten und gesetzlichen tariflichen
Lohnnebenkosten im Zeitpunkt unseres Angebots kalkuliert. Ändern sich später
als vier Monate nach Vertragsschluss oder bei Aufträgen, die regelmäßig
wiederkehrenden Leistungen zum Gegenstand haben, unsere Selbstkosten infolge
Erhöhungen oder Ermäßigungen der Tariflöhne unserer Arbeitnehmern oder der
gesetzlichen tariflichen Lohnnebenkosten, so sind wir berechtigt, die
vereinbarten Preise im Umfang der 4/5 der genannten Änderungen an diese anzupassen.
Mehrleistungen,
die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind, können wir nach unserer
Wahl nach den vertraglichen Vergütungssätzen oder nach dem besonderen Aufwand
an Arbeitszeit und Betriebsmitteln abrechnen.
Unsere
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Die Annahme von
Wechseln von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Zahlung gilt erst an dem
Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag in bar verfügen können.
Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Auftraggeber zu tragen. Wir
übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
Bei
Zahlungsverzug des Auftraggebers berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des
Zinssatzes, den wir für Bankkredite zahlen müssen, mindestens jedoch 5 % über
dem Basiszinssatz.
Gegen unsere
Zahlungsansprüche kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten fälligen Gegenforderungen aufrechnen. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn es auf demselben
Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht.
VI. Abnahme, Gewährleistung,
Haftung
Unsere
Reinigungsarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme
wird durch die Unterschrift auf dem Abnahmeschein bestätigt. Unterbleibt diese
Abnahme, gilt die Abnahme mit Ablauf von 24 Stunden nach schriftlicher
Mitteilung, des Abschlusses der Reinigungsarbeiten als vollzogen. Diese
Abnahmefiktion wird dem Auftraggeber mit gleichem Schreiben mitgeteilt.
Der
Auftraggeber hat uns offensichtliche Mängel unserer Leistungen bei deren
Abnahmen, sonst innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung unserer Arbeiten
schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel unserer Leistungen, so ist
er uns unverzüglich, längstens innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung
anzuzeigen. Andernfalls gelten unsere Leistungen als abgenommen und genehmigt.
Werden Leistungen nach der Abnahme bemängelt, so hat der Auftraggeber in
Zweifelsfällen zu beweisen, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt des
Abschlusses der Reinigungsarbeiten vorhanden waren und nicht nachträglich durch
erneute Verunreinigung entstanden sind.
Bei
rechtzeitiger und begründeter Mängelanzeige kann der Auftraggeber nach unserer
Wahl Nachbesserung oder Minderung der vertraglichen Vergütung verlangen. Der
Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
Personen- und Sachschäden, die durch
unsere Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen verursacht werden, sind
uns unverzüglich, längstens innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Andernfalls
entfällt unsere Haftung.
Unsere Haftung
ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall
ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vorhersehbar vertragstypischen
Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist
eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut
und vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
Schäden an Körper, Leben und Gesundheit. Ansonsten ist jeder Anspruch auf
Schadensersatz, insbesondere auch auf Ersatz von Folgeschäden, soweit rechtlich
zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
VII. Rücktritt, Kündigung
Treten
unvorhergesehene Ereignisse im Sinne der vorstehenden Ziffer IV. (2) ein und
verändern sich infolgedessen die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt
unserer Leistung wesentlich oder wirken die Ereignisse auf unseren Betrieb
erheblich ein oder erweist sich die vereinbarte Leistung wegen eines solchen
Ereignisses nach Vertragsschluss als unmöglich, so sind wir berechtigt, eine
angemessene Anpassung des Vertrages durchzuführen. Soweit eine
Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind wir berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wir können vom
Vertrag zurücktreten, wenn der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über
das Vermögen des Auftraggebers gestellt oder ein gerichtliches oder
außergerichtliches Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers
eröffnet worden ist.
Haben wir
regelmäßig wiederkehrende Leistungen zu erbringen, so tritt an die Stelle des
Rücktrittsrechts das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Hat der Vertrag
regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand, so gilt er auf die Dauer
eines Jahres ab Beginn der Ausführung als abgeschlossen, sofern nichts anderes
vereinbart wird.
Der Vertrag
verlängert sich im Falle des Abs. 4 jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
Ein Rücktritt
vom Vertrag oder die Kündigung eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
VIII. Schlussbestimmungen
Sollte eine
Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Für Verträge
über Baureinigung gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB Teil B in der
jeweils gültigen Fassung
Es gilt
ausschließlich deutsches Recht.
Soweit
rechtlich zulässig, ist der Sitz unseres Unternehmens Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.